Impressum

Studio Umlaut
Kommunikation+Gestaltung
Girst&Rampl GbR
Grafrather Str. 18
81245 München

Telefon: +49 (0)89 926 555 48
E-Mail: [email protected]

Gesellschafter: Friederike Girst, Christine Rampl
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 143/521/50410

Produktfotografie

Holger Albrich
holgeralbrich.de

Magdalena Jooß
magdalenajooss.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen der Design­agentur Studio Umlaut und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AGB der Designagentur gelten auch, wenn die Designagentur in Kenntnis ent­gegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Designagentur ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Studio Umlaut schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Druckdaten werden als druckfähige PDFs an die Druckerei übermittelt. Sogenannte „offene“ Daten werden nicht geliefert.
2.2 Geschuldet ist bezüglich Websites die Erarbeitung einer Konzeption, die grafische Gestaltung der mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeption sowie die technische Umsetzung und ggf. Programmierung nach dem jeweiligen Stand der Technik. Weiter­gehende Leistungen bzgl. Pflege und Hosting müssen gesondert vereinbart werden.
2.3 Schrift- oder sonstige Softwarelizenzen sind nicht im Angebot enthalten.

3. Vergütung und Abnahme
3.1 Sämtliche Leistungen, die die Designagentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung der Designagentur Sonder- und/oder Mehrleistungen der Designagentur, so folgt daraus eine ergänzende Ver­gütungspflicht.
3.2 Die Vergütungen sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %.
3.3 Teil­beträge des Honorars werden nach Lieferung bzw. Fertigstellung oder im monatlichen Rhythmus abgerechnet. Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug fällig.
3.4 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

4. Nutzungsrechte
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung ist unzulässig.

5. Namensnennungspflicht
Die Designagentur Studio Umlaut ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen der Designagentur namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.

6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
6.1 Im Angebot enthalten sind 2 Korrekturphasen. Korrekturen nach der 2. Korrekturphase sowie nachträgliche inhaltliche Änderungen (Autorenkorrekturen) oder Änderungen durch unredigierte Texte werden nach Aufwand berechnet.
6.2 Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden gesondert abgerechnet.
6.3 Kurierkosten werden nach Aufwand bzw. Entfernung abgerechnet.

7. Eigentum an Entwürfen und Daten
7.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde.
7.2 Hat die Designagentur dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte „offene“ Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

8. Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
8.1 Die Produktionsüberwachung (Druckabnahme) durch die Designagentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung und wird gesondert abgerechnet.
8.2 Nach Projektende erhält Studio Umlaut bei Printprojekten 10 Belegexemplare.
8.3 Die Designagentur ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern die Designagentur nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.

9. Termine und Haftung
9.1 Vor Projektbeginn wird ein Zeitplan vereinbart und festgesetzt. Werden vereinbarte Termine von Kundenseite nicht eingehalten, verschiebt sich der Liefertermin bzw. Termin für die zu erbringende Leistung um den jeweiligen Zeitraum der Verspätung. Die Design­agentur haftet nicht für Schäden, die durch eine durch den Auftraggeber entstandene Verzögerung entstehen.
9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Designagentur gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Studio Umlaut übergebenen Vorlagen, Texte und Bilder berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Designagentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9.4 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Designagentur für erkennbare Mängel.
9.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Designagentur geltend zu machen.
9.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung der Designagentur

10. Auftragsdauer, -erfüllung, Rücktritt, Storno, Kündigung
10.1 Aufträge zur Schaffung einzelner Werke sind bei Übergabe erfüllt. Rahmen- oder Betreuungsverträge enden mit dem vertraglich vereinbarten Datum und verlängern sich um den gleichen Zeitraum, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Datum des Vertragsablaufes gekündigt werden.
10.2 Storniert der Auftraggeber während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht vom Grafik-Designer zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorares zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwandes. Unabhängig davon ist der Grafik-Designer berechtigt, ein Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt, alle Rechte bleiben beim Grafik-Designer.
10.3 Der Grafik-Designer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungspflicht grob verletzt oder mit der Bezahlung eines fällig gestellten Betrages in Verzug ist. Dies setzt die Androhung des Rücktritts und Setzung einer vier Wochen nicht überschreitenden Nachfrist voraus. Ein Rücktrittsrecht besteht auch bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers. Auch in diesen beiden Fällen gebührt dem Grafik-Designer die Vergütung des Gestaltungshonorares für alle begonnenen Arbeiten sowie des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwandes.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Designagentur, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, oder mindestens eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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